Für deinen Besuch bei uns gilt: Du musst geimpft oder genesen UND zusätzlich getestet sein (Nachweis über negativen Schnelltest/24h oder PCR-Test/48h).
Folgenden Personen sind von der Testpflicht bei der 2G+ Regelung ausgenommen:
-Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
-Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
-Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben.
-Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.
FFP2-Maskenregelung: Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.
Sollte keine der oben genannten Optionen auf Dich zutreffen, Du aber eine Genesenen Nachweis/eine Grundimmunisierung vorweisen kannst, dann gilt 2G+. Für deinen Eintritt ist ein Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest/24h oder einen PRC Test/48h notwendig.
Schüler benötigen in den Ferien ebenfalls einen negativen Testnachweis.
Wenn sich Dein Immunisierungsstatus ändert, dann benötigen wir ab sofort, zur Aktualisierung Deines Gesundheitspasses, Deinen elektronischen Impfnachweis/die blaue Immunkarte (das gelbe Impfbuch ist nicht mehr ausreichend).