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Lockerungen ab dem 1.7.2020

Ab dem 1.7.2020 sind weitere Lockerungen möglich!

DUSCHEN & UMKLEIDEN
Wir dürfen die Duschen und Umkleiden wieder für dich öffnen! Natürlich muss auch hier der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden. Um diese Auflage einhalten zu können müssen wir die Anzahl der Personen in den Umkleiden beschränken. Bitte verhalte dich hier weiterhin so vorbildlich wie in allen anderen Bereichen. Nehmt Rücksicht und sprecht miteinander, dann wird auch das problemlos funktionieren.

Die Verordnung gibt vor: der Aufenthalt in Toiletten, Duschen und Umkleiden ist so zu begrenzen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt in Duschen und Umkleiden ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.

Das Regal für Taschen und Schuhe lassen wir vorerst stehen. Wenn du also nicht in die Umkleide möchtest hast du auch weiterhin die Möglichkeit in Trainingskleidung zu kommen und einfach kurz deine Schuhe zu wechseln.

SAUNA
Auch die Saunen dürfen wir unter Auflagen wieder öffnen. Bitte achte unbedingt selbstständig darauf dies Auflagen der Verordnung einzuhalten. Auch hier darf sich nur eine begrenzte Anzahl an Personen gleichzeitig aufhalten.

Die Verordnung gibt vor:
• Aufgüsse und das Verwedeln der Luft sind unzulässig.
• Die Sitz- oder Liegefläche jeder Nutzerin und jedes Nutzers muss vollständig durch Textilien, insbesondere durch Handtücher, so abgedeckt sein, dass kein Hautkontakt zu den Sitz- oder Liegeflächen entsteht.
• Bei der Nutzung der Saunen ist die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern in jede Richtung zwischen den Nutzerinnen und Nutzern, insbesondere durch eine entsprechende Begrenzung der Anzahl der gleichzeitig anwesenden Nutzerinnen und Nutzer und versetztes Sitzen, zu gewährleisten.
• Der Aufenthalt in Toiletten, Duschen und Umkleiden ist so zu begrenzen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt in Duschen und Umkleiden ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.

KURSE
Zusätzlich zum bestehenden Programm gibt es ab dem 1.7.2020 weitere Kurse!

• Dienstags um 9 Uhr 60 Minuten Pilates mit Nadine
• Mittwochs um 18.30 Uhr Lauftreff mit Tobi anstatt Outdoor Training
• Freitags um 9.15 Uhr 45 Minuten Bauch Beine Po mit Petra

Die Beschränkung von 10 Teilnehmer pro Kurs wird auf 15 Teilnehmer erhöht, der Mindestabstand von 1,5m muss weiterhin eingehalten werden.
Den neuen Kursplan findest du im Anhang. Der Plan gilt bis auf unbestimmte Zeit. Sobald wir ihn ändern schicken wir dir eine neue Nachricht.

VERKAUF VON GETRÄNKEN & NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTELN
Der Verkauf und Verzehr vor Ort von Getränken und Nahrungsergänzungsmitteln ist unter Einhaltung der Abstandsregelung von 1,5 m wieder erlaubt.

SQUASH & BADMINTON
(Doppel-) Spiele zwischen Ehepartnern, Lebenspartnern und Badminton-/Squash-Partnern sind wieder erlaubt.

Laut der Verordnung sind hier möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden. Die Dokumentation ist allerdings nach wie vor Pflicht und muss unbedingt eingehalten werden.

LEIHPRODUKTE
Leihhandtücher und Kleidung, Leihschläger und Bälle dürfen wieder ausgeben werden.

Neue Öffnungszeiten ab 1.7.2020
Montag, Mittwoch, Donnerstag    9 – 22 Uhr
Dienstag & Freitag                       7 – 22 Uhr
Samstag                                       9 – 18 Uhr
Sonntag                                        9 – 17 Uhr

Kinderbetreuung wieder ab 1.7.2020
Mittwochs mit Tine 9 -11.30 Uhr
Freitags mit Tanja 9 – 11.30 Uhr

WEITERHIN GILT:
• bitte achte bei allen Laufwegen und bei deinem Training weiterhin auf die Einhaltung der Abstandsregelung von 1,5m, wenn dies nicht möglich ist, dann trage deine Maske, da die Maskenpflicht in Baden-Württemberg weiterhin besteht.
• wenn du dich krank fühlst, dann verzichte bitte unbedingt auf einen Besuch bei uns!

Herzliche Grüße
Jenni und dein Sportpark Süssen Team